Sachbezug-PKW
Stellen Sie Ihren Arbeitnehmern ein arbeitgebereigenes KFZ auch für die private Nutzung zur Verfügung, so stellt dies einen Vorteil aus dem Dienstverhältnis dar. Somit ist monatlich ein Sachbezug in der Höhe von 1,5 % der Anschaffungskosten (inkl. USt. und NOVA) bis maximal EUR 720,00 (ab 01. März 2014, davor EUR 600,00) zu verrechnen.
Halber Sachbezugs-Wert:
Wird das firmeneigene KFZ nachweislich im Jahresdurchschnitt für Privatfahrten (einschließlich Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte) nicht mehr als 500 km pro Monat genutzt, ist monatlich ein Sachbezug in der Höhe von 0,75 % der Anschaffungskosten (inkl. USt. und NOVA) bis maximal EUR 360,00 (ab 01. März 2014, davor EUR 300,00) zu verrechnen.
Voraussetzung dafür ist, dass der bzw. die ArbeitnehmerIn mittels Fahrtenbuch Aufzeichnungen führt. Diese Aufzeichnungspflicht unterliegt strengen Kriterien. Schlampig geführte Fahrtenbücher können, im Falle einer Abgabenprüfung, zu einer Nichtanerkennung der Berücksichtigung des halben PKW-Sachbezugs führen.
Informieren Sie sich über die Kritierien und Auswirkung einer im Nachhinein nicht anerkannten Berücksichtigung des halben PKW-Sachbezugs-Wertes.
Weitere Informationen finden Sie [HIER]
Sachbezug PKW und Pendlerpauschale bzw. Pendlereuro
Mit 01.05.2013 ist die Änderung in Kraft getreten, dass jenen Arbeitnehmern, denen ein Firmen-PKW zur Privatnutzung zur Verfügung gestellt wird, kein Pendlerpauschale und auch kein Pendlereuro zusteht.
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