Pendlerpauschale und Pendlereuro 2013
Pendlerpauschale
Kleines Pendlerpauschale in EUR
Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte | monatlich | jährlich |
mindestens 20 km | 58,00 | 696,00 |
mindestens 40 km | 113,00 | 1.356,00 |
mindestens 60 km | 168,00 | 2.016,00 |
Großes Pendlerpauschale in EUR
Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte | monatlich | jährlich |
mindestens 2 km | 31,00 | 372,00 |
mindestens 20 km | 123,00 | 1.476,00 |
mindestens 40 km | 214,00 | 2.568,00 |
mindestens 60 km | 306,00 | 3.672,00 |
Pendlereuro ab 01.01.2013
Pro km und einfacher Wegstrecke stehen dem Dienstnehmer EUR 2,00 pro Jahr als Lohnsteuerabsetzbetrag zu.
Drittelregelung ab 01.01.2013
Die Höhe der Pendlerpauschale bzw. des Pendlereuros richtet sich nach den Tagen pro Monat an denen die Wegstrecke vom Wohnort zum Arbeitsplatz tatsächlich zurückgelegt wird:
0 – 3 Tage | keine Pendlerpauschale |
4 – 7 Tage | 1/3 der Pendlerpauschale |
8 – 10 Tage | 2/3 der Pendlerpauschale |
mehr als 11 Tage | 3/3 der Pendlerpauschale |
Pendlerpauschale und Firmen-PKW ab 01.05.2013
Ab dem 01.05.2013 tritt die Änderung in Kraft, dass Dienstnehmer, denen ein Firmen-PKW zur Verfügung steht, keine Pendlerpauschale mehr zusteht.
Zum Pendlerrechner geht es hier!
Pendlerverordnung 2014
Bitte beachten Sie, die ab 01.01.2014 in Kraft getretene Pendlerverordnung 2014. Mehr zu diesem Thema finden Sie hier!
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