Die für Sie wichtigsten Zahlen und Grenzen rund um die Lohnsteuer für das Kalenderjahr 2015 auf einen Blick:
Pendlereuro in EUR – [zum Pendlerrechner]

pro Jahr und km der einfachen Wegstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (als Absetzbetrag)2,00
Kleines Pendlerpauschale in EUR – [zum Pendlerrechner]

Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte monatlich jährlich
mindestens 20 km 58,00 696,00
mindestens 40 km 113,00 1.356,00
mindestens 60 km 168,00 2.016,00

Großes Pendlerpauschale in EUR – [zum Pendlerrechner]

Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte monatlich jährlich
mindestens 2 km 31,00 372,00
mindestens 20 km 123,00 1.476,00
mindestens 40 km 214,00 2.568,00
mindestens 60 km 306,00 3.672,00

 

Pendlerpauschale (PP) und Pendlereuro (PE) – Drittelregelung

0 – 3 Tage pro Monat Fahrt Wohnung Arbeitsstätte kein PP und PE
4 – 7 Tage pro Monat Fahrt Wohnung Arbeitsstätte 1/3 PP und PE
8 – 10 Tage pro Monat Fahrt Wohnung Arbeitsstätte 2/3 PP und PE
mehr als 11 Tage pro Monat Fahrt Wohnung Arbeitsstätte 3/3 PP und PE

 

Alleinverdiener- / Alleinerzieherabsetzbetrag in EUR

monatlich jährlich
mit einem Kind gemäß § 106 Abs. 1 EStG 41,17 494,00
mit zwei Kindern gemäß § 106 Abs. 1 EStG 55,75 669,00
für jedes weitere Kind erhöht sich dieser Betrag um 18,33 220,00

 

Abmeldung Dienstnehmer Formular zum DownloadDownload Formular E30

Steuerfreie Entgelte gemäß § 3 Abs. 1 EStG

Unter Berücksichtigung der jeweiligen Voraussetzungen und bis zu den im Einkommenssteuergesetz geregelten Höchstsätzen!
Freibetrag für Vorteile aus Betriebsveranstaltungen in EUR – [mehr]

Vorteil aus der Teilnahme (jährlich) 365,00
Sachzuwendungen im Rahmen der Veranstaltung (jährlich) 186,00

Freiwillige Soziale Zuwendungen in EUR

Bon dient zur Bezahlung von Lebensmittel (pro Arbeitstag) 1,10
Bon dient zur Bezahlung in Gaststätten in der Nähe des Arbeitsplatzes und an Arbeitstagen (pro Arbeitstag) 4,40

 

Steuerfreie Entgelte gemäß § 26 EStG in EUR

Unter Berücksichtigung der jeweiligen Voraussetzungen und bis zu den im Einkommenssteuergesetz geregelten Höchstsätzen!
Aufwandsentschädigung in EUR

Abmeldung Dienstnehmer - Formular zum Download

Download Reisekostenaufzeichnung

 

 

Tagesgelder für Dienstreisen im Inland 26,40
Nächtigungsgelder für Dienstreisen im Inland – pauschal 15,00
PKW und Kombi (pro km) bis max. EUR 12.600,00 pro Kalenderjahr 0,42
Motorfahrräder (pro km) 0,24
Pro mit beförderter Person (pro km) 0,05

 

Steuerfreie Entgelte gemäß § 68 EStG Abs. 1 und 2 in EUR

Unter Berücksichtigung der jeweiligen Voraussetzungen und bis zu den im Einkommenssteuergesetz geregelten Höchstsätzen!
Zulagen und Zuschläge

SEG (Schmutz, Erschwernis und >Gefahren) Zulagen und SFN (Sonn- Feiertag- Nacht) Zuschläge, (monatlich) bis max. 360,00
SEG Zulagen und SFN Zuschläge, wenn die Normalarbeitszeit überwiegend in der Nacht liegt (monatlich) bis max. 540,00
10 Überstundenzuschläge bis max. 50 % [Stundenaufzeichnung],(monatlich) bis max. 86,00

 

Steuerfreie Entgelte gemäß § 67 EStG in EUR

Sonstige Bezüge – Freigrenze in EUR

Innerhalb des Jahressechstels 2.100,00

Sonstige Bezüge bis EUR 83.333,00 Staffelung der Lohnsteuer innerhalb des Jahressechstels in %

für die ersten EUR 620,00 (= Freibetrag) im Kalenderjahr 0 %
für die nächsten EUR 24.380,00 6 %
für die nächsten EUR 25.000,00 27 %
für die nächsten EUR 33.333,00 35,75 %

 

Steuerpflichtige Sachbezugswerte gemäß § 15 EStG in EUR

Firmen PKW in EUR – [mehr]

Sachbezug 1,50 % (ab 01. März 2014, monatlich) bis max. 720,00
Sachbezug 0,75 % (ab 01. März 2014, monatlich) bis max. 360,00

Firmenparkplatz in EUR

KFZ-Abstellplatz oder Garagenplatz in einer parkraumbewirtschafteten Zone (monatlich) 14,53

Personalrabatte

Ein Sachbezugswert ist anzusetzen, wenn dem Dienstnehmer / Lehrling aufgrund des Dienstverhältnisses / Lehrverhältnisses Rabatte gewährt werden, die über die handelsüblich gewährten Rabatte hinausgehen.

Volle freie Station in EUR

Sachbezug (monatlich) 196,20

Wohnraum

Der monatliche Sachbezugswert wird aufgrund einer 4-Schritte-Berechnung ermittelt.

Zinsersparnis in % und pro Jahr

Bei Arbeitgeberdarlehen und Überschreitung des Freibetrages von EUR 7.300,00 1,50 %

Zukunftssicherung in EUR – [mehr]

Ein Sachbezug ist anzusetzen, wenn der jährliche Freibetrag von EUR 300,00 überschritten wird.

 

Abmeldung Dienstnehmer Formular zum DownloadDownload Zahlen und Grenzen rund um die Lohnsteuer 2015

 

 

Abmeldung Dienstnehmer Formular zum DownloadDownload Zahlen und Grenzen rund um die Lohnsteuer 2014

 

 

Abmeldung Dienstnehmer Formular zum DownloadDownload Zahlen und Grenzen rund um die Lohnsteuer 2013

 

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