Als Arbeitgeber haben Sie die Pflicht der Aufzeichnungsverpflichtung nachzukommen.

 

Dazu zählen:

  • das Aufzeichnen von Fehlzeiten, wie Urlaube und Krankenstände Ihrer DienstnehmerInnen, der Sie durch Nutzen meines Dienstnehmerkalenders einfach nachkommen können.
  • Das Führen von Dienstreiseaufzeichnungen, der Sie durch Nutzen meiner  Reisekostenaufzeichnung einfach nachkommen können.

 

Profitieren Sie von meiner Serviceleistung!

 

Die Inhalte auf dieser Seite dienen lediglich als Kurzinformation und ersetzen kein individuelles Beratungsgespräch im Einzelfall. Gerne stehe ich Ihnen für eine Beratung zur Verfügung. Bitte klicken Sie hier. Ich freue mich auf Ihre Nachricht.Es wird darauf hingewiesen, dass trotz sehr sorgfältiger und gewissenhafter Bearbeitung und Überprüfung auf Richtigkeit inhaltliche und sachliche Fehler nicht vollständig auszuschließen sind. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr. Es wird keine Haftung für Schäden aufgrund der Verwendung der hier angebotenen Informationen übernommen.

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