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Hier finden Sie vorgefertigte, in der Personalverrechnung unerlässliche Formulare zum Download mit der dazugehörigen, für Sie wesentlichen, Information:

 

Mindestangaben Anmeldung 

Gemäß ASVG müssen voll- und teilversicherte Arbeitnehmer VOR Arbeitsantritt bei der zuständigen Gebietskrankenkasse angemeldet werden (§33 ASVG).

ASVG Gebietskrankenkasse Anmeldeformular

ASVG Gebietskrankenkasse Anmeldeformular zum Download

 

Anmeldung Dienstnehmer

Auch wenn die Möglichkeit einer nur Mindestangaben Anmeldung VOR Arbeitsantritt besteht, empfehle ich Ihnen nach Möglichkeit immer gleich alle für die Anmeldung relevanten Daten mittels dieses Formulares zu übermitteln.

Sollte es einmal nicht möglich sein, darf ich sie ersuchen auch nach erfolgter Mindestangabenmeldung dieses Formular innerhalb von sieben Tagen nach dem Eintritt Ihrer Dienstnehmerin bzw. Ihres Dienstnehmers zu übermitteln, damit die Anmeldung fristgerecht durchgeführt werden kann.

Abmeldung Dienstnehmer - Formular zum DownloadAnmeldung Dienstnehmer – Formular zum Download

Änderung Dienstnehmer

Nichts ist so beständig wie die Veränderung… Dies trifft auch auf die Daten Ihrer DienstenehmerInnen zu. Bei Änderungen wie beispielsweise monatlicher Bezug, Arbeitszeit, Bankverbindung, mitversicherte Personen, ersuche ich um zeitgerechte Übermittlung.

Änderung Dienstnehmer Formular zum DownloadÄnderung Dienstnehmer – Formular zum Download

 

 

Abmeldung Dienstnehmer

Kommt es zur Beendigung eines Dienstverhältnisses ist  die bzw. der DienstnehmerIn gemäß ASVG binnen 7 Tagen nach dem Ende der Pflichtversicherung bei der zuständigen Gebietskrankenkasse abzumelden (§33 ASVG).

Abmeldung Dienstnehmer - Formular zum DownloadAbmeldung Dienstnehmer – Formular zum Download

 

 

Antrag zur Selbstversicherung bei geringfügiger Beschäftigung 

Sie haben eine, einen oder gar mehrere DienstnehmerInnen in Ihrem Unternehmen beschäftigt, deren monatlicher Bezug unter der Geringfügigkeitsgrenze von EUR 405,98 (2015) liegt. Damit sind die DienstnehmerInnen nicht voll-, sondern nur teilversichert (unfallversichert). Für die betroffenen DienstnehmerInnen besteht die Möglichkeit einer Selbstversicherung. Der monatliche Beitrag für die Selbstversicherung beläuft sich auf EUR 57,30 (2015).

thumb_pdfAntrag zur Selbstversicherung – Formular als PDF downloaden

Antrag auf Inanspruchnahme einer Leistung – mehrfache geringfügige Beschäftigungen 

Aufgrund mehrfacher geringfügiger Beschäftigungen bezieht einer oder mehrere Ihrer, bei Ihnen als geringfügig gemeldeter DienstnehmerInnen ein monatliches Gesamtentgelt, das über der Geringfügigkeitsgrenze von EUR 405,98 (2015) liegt und benötigen eine Krankenversicherung. In diesem Fall ist das Formular „Inanspruchnahme einer Leistung“ ausgefüllt an die zuständige Gebietskrankenkasse zu schicken.

Aufgrund der Angaben im Formular wird ein Pauschalbetrag für

  • Angestellte in der Höhe von 13,65 %
  • Arbeiter in der Höhe von 14,20 %

vorgeschrieben. Dies erfolgt rückwirkend ab dem Zeitpunkt des Eintrittes der Pflichtversicherung.

Bis Ende Februar des Folgejahres werden alle Beitragsgrundlagen von jedem einzelnen Dienstgeber der zuständigen Gebietskrankenkasse gemeldet. Danach erfolgt eine genaue Berechnung der Beiträge.

Antrag auf Inanspruchnahme einer Leistung - Formular zum DownloadAntrag auf Inanspruchnahme einer Leistung – Formular zum Download

 

 

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