Arbeiten auf Probe
Sie als Dienstgeber sind der Ansicht, dass Sie sich im Zuge eines Bewerbungsgespräches kein ausreichendes Bild über die fachliche Qualifizierung Ihres Bewerbers machen können und fordern Ihren Bewerber zu einer Probearbeit auf?
Zählt nun diese Probearbeit zur Bewerbungsphase oder aber entsteht dadurch bereits ein Dienstverhältnis?
Dazu stellte der VwGH am 14.02.2013 ZL. 2012/08/0023 fest:
Wird im Zuge dieser Probearbeit eine sonst zu bezahlende Arbeitsleistung in Anspruch genommen, so entsteht ein Dienstverhältnis.
Sie als Dienstgeber dürfen sich zwar durch kurze praktische Proben über die fachliche Qualifikation Ihres Bewerbers ein Bild machen. Allerdings dürfen diese weder sachlich noch umfangmäßig über ein übliches und damit zulässiges Bewerbungsgespräch hinausgehen.
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