Wochenendruhe
In jeder Kalenderwoche haben Arbeitnehmer Anspruch auf eine ununterbrochene Ruhezeit von 36 Stunden, in welche der Sonntag zu fallen hat (Wochenendruhe). Eine Beschäftigung während dieser Zeit ist nur zulässig, wenn dies aufgrund im Arbeitsruhegesetz (ARG) aufgezählten Ausnahmen zulässig ist. … Weiterlesen →