Arbeitslosenversicherungsbeitrag bei niedrigem Einkommen 2015
Der Arbeitslosenversicherungsbeitrag beträgt in der Regel gesamt 6 %, davon tragen der Dienstgeber und der Dienstnehmer je 3 %.
Niedrigverdiener – die gemäß Arbeitslosenversicherungsgesetz pflichtversichert sind – leisten, gestaffelt nach der Höhe der Einkünfte keinen oder einen niederen Beitrag zur Arbeitslosenversicherung (siehe Staffelung).
Unbeachtlich der Höhe der Einkünfte beträgt der vom Dienstgeber zu tragende Beitrag zur Arbeitslosenversicherung weiterhin 3 % der Beitragsgrundlage.
Arbeitslosenversicherungsbeitrag Staffelung 2015 in %
bis 1.280,00 | 0 % |
von 1.280,01 bis 1.396,00 | 1 % |
von 1.396,01 bis 1.571,00 | 2 % |
ab 1.571,01 | 3 % |
Zu weiteren Zahlen und Grenzen rund um die Sozialversicherung 2015 geht es hier.
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