Die für Sie wichtigsten Zahlen und Grenzen rund um die Sozialversicherung für das Kalenderjahr 2015 auf einen Blick:

Höchstbeitragsgrundlage 2015 in EUR

täglich 155,00
monatlich 4.650,00
jährlich (für die Sonderzahlungen) 9.300,00
monatlich für freie Dienstnehmer (ohne Sonderzahlung) 5.425,00
monatlich für freie Dienstnehmer (mit Sonderzahlung) 4.650,00

 

Geringfügigkeitsgrenze 2015 in EUR

täglich 31,17
monatlich 405,98
Grenzwert für pauschalen Dienstgeberbeitrag (+16,4%) 608,97
Selbstversicherung für geringfügige Beschäftigte §19a ASVG 57,30

 

Beitragsgrundlage 2015 in EUR

täglich monatlich
für Versicherte, die kein Entgelt oder keine Bezüge erhalten 25,48 764,40
für Zivildiener 35,85 1.075,50
für Asylwerber 34,32 1.029,60

 

Arbeitslosenversicherungsbeitrag Staffelung 2015 in % – [mehr]

bis 1.280,00 0 %
von 1.280,01 bis 1.396,00 1 %
von 1.396,01 bis 1.571,00 2 %
ab 1.571,01 3 %

 

Service-Entgelt E-Card-Gebühr 2016 in EUR

Für das Jahr 2016 ist am 15.11.2015 (Stichtag) ein Service-Entgelt fällig in Höhe von 10,85

 

Auflösungsabgabe 2015 in EUR

Bei bestimmten Austrittsgründen [mehr] pro Austritt 118,00

 

Nachtschwerarbeits-Beitrag 2015 in %

Grundlage ist die allgemeine Beitragsgrundlage und die Beitragsgrundlage der Sonderzahlungen 3,70 %

 

Beitragsfreie Entgelte gemäß § 49 Abs. 3 ASVG in EUR

Betriebsausflüge, Betriebsveranstaltungen (jährlich) – [mehr] 365,00
Fehlgeldentschädigungen (monatlich) 14,53
Sachzuwendungen bei Betriebsveranstaltungen (jährlich) – [mehr] 186,00
Zinsersparnis bei Dienstgeberdarlehen (Freibetrag) 7.300,00
Zukunftssicherung (jährlich) 300,00

 

Beitragsfreie Entgelte gemäß § 49 Abs. 3 ASVG

Unter Berücksichtigung der jeweiligen Voraussetzungen und bis zu den im Einkommenssteuergesetz geregelten Höchstgrenzen!

Aufwandsentschädigung in EUR – [mehr] Reisekostenaufzeichnung

Tagesgelder für Dienstreisen im Inland 26,40
Nächtigungsgelder für Dienstreisen im Inland – pauschal 15,00
PKW und Kombi (pro km), bis max. EUR 12.600,00 pro Kalenderjahr 0,42
Motorfahrräder (pro km) 0,24
Pro mit beförderter Person (pro km) 0,05

Schmutzzulage

Solange die Steuerfreiheit gemäß § 68/1 EStG gegeben ist

Freiwillige Soziale Zuwendungen in EUR

Für Essensbons, die zur Bezahlung von Lebensmittel (pro Arbeitstag) dienen, besteht Beitragsfreiheit ohne betragsmäßige Begrenzung.
Für Essensbons, die zur Bezahlung in Gaststätten (pro Arbeitstag) dienen, besteht Beitragsfreiheit ohne betragsmäßige Begrenzung.

 

Beitragspflichtige Sachbezugswerte gemäß § 49 Abs. 1 ASVG

Firmen PKW in EUR – [mehr]

Sachbezug 1,50 % bis max. 720,00
Sachbezug 0,75 % bis max. 360,00

Firmenparkplatz in EUR

KFZ-Abstellplatz oder Garagenplatz in einer parkraumbewirtschafteten Zone (monatlich) 14,53

Personalrabatte

Ein Sachbezugswert ist anzusetzen, wenn dem Dienstnehmer / Lehrling aufgrund des Dienstverhältnisses / Lehrverhältnisses Rabatte gewährt werden, die über die handelsüblich gewährten Rabatte hinausgehen.

Volle freie Station

Sachbezug (monatlich) 196,20

Wohnraum

Der monatliche Sachbezugswert wird aufgrund einer 4-Schritte-Berechnung ermittelt.

Zinsersparnis in % pro Jahr

Bei Arbeitgeberdarlehen und Überschreitung des Freibetrages von EUR 7.300,00 1,50 %

Zukunftssicherung – [mehr]

Ein Sachbezug ist anzusetzen, wenn der jährliche Freibetrag von EUR 300,00 überschritten wird.

 

Download Zahlen und Grenzen rund um die Sozialversicherung 2015Download Zahlen und Grenzen rund um die Sozialversicherung 2015

 

 

Abmeldung Dienstnehmer Formular zum Download

Download Zahlen und Grenzen rund um die Sozialversicherung 2014

 

 

Abmeldung Dienstnehmer Formular zum Download

Download Zahlen und Grenzen rund um die Sozialversicherung 2013

 

Die Inhalte auf dieser Seite dienen lediglich als Kurzinformation und ersetzen kein individuelles Beratungsgespräch im Einzelfall. Gerne stehe ich Ihnen für eine Beratung zur Verfügung. Bitte klicken Sie hier. Ich freue mich auf Ihre Nachricht.Es wird darauf hingewiesen, dass trotz sehr sorgfältiger und gewissenhafter Bearbeitung und Überprüfung auf Richtigkeit inhaltliche und sachliche Fehler nicht vollständig auszuschließen sind. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr. Es wird keine Haftung für Schäden aufgrund der Verwendung der hier angebotenen Informationen übernommen.

Kommentare

Zahlen und Grenzen rund um die Sozialversicherung — Keine Kommentare