Die für Sie wichtigsten Zahlen und Grenzen rund um die Sozialversicherung für das Kalenderjahr 2015 auf einen Blick:
Höchstbeitragsgrundlage 2015 in EUR
täglich | 155,00 |
monatlich | 4.650,00 |
jährlich (für die Sonderzahlungen) | 9.300,00 |
monatlich für freie Dienstnehmer (ohne Sonderzahlung) | 5.425,00 |
monatlich für freie Dienstnehmer (mit Sonderzahlung) | 4.650,00 |
Geringfügigkeitsgrenze 2015 in EUR
täglich | 31,17 |
monatlich | 405,98 |
Grenzwert für pauschalen Dienstgeberbeitrag (+16,4%) | 608,97 |
Selbstversicherung für geringfügige Beschäftigte §19a ASVG | 57,30 |
Beitragsgrundlage 2015 in EUR
täglich | monatlich | |
---|---|---|
für Versicherte, die kein Entgelt oder keine Bezüge erhalten | 25,48 | 764,40 |
für Zivildiener | 35,85 | 1.075,50 |
für Asylwerber | 34,32 | 1.029,60 |
Arbeitslosenversicherungsbeitrag Staffelung 2015 in % – [mehr]
bis 1.280,00 | 0 % |
von 1.280,01 bis 1.396,00 | 1 % |
von 1.396,01 bis 1.571,00 | 2 % |
ab 1.571,01 | 3 % |
Service-Entgelt E-Card-Gebühr 2016 in EUR
Für das Jahr 2016 ist am 15.11.2015 (Stichtag) ein Service-Entgelt fällig in Höhe von | 10,85 |
Auflösungsabgabe 2015 in EUR
Bei bestimmten Austrittsgründen [mehr] pro Austritt | 118,00 |
Nachtschwerarbeits-Beitrag 2015 in %
Grundlage ist die allgemeine Beitragsgrundlage und die Beitragsgrundlage der Sonderzahlungen | 3,70 % |
Beitragsfreie Entgelte gemäß § 49 Abs. 3 ASVG in EUR
Betriebsausflüge, Betriebsveranstaltungen (jährlich) – [mehr] | 365,00 |
Fehlgeldentschädigungen (monatlich) | 14,53 |
Sachzuwendungen bei Betriebsveranstaltungen (jährlich) – [mehr] | 186,00 |
Zinsersparnis bei Dienstgeberdarlehen (Freibetrag) | 7.300,00 |
Zukunftssicherung (jährlich) | 300,00 |
Beitragsfreie Entgelte gemäß § 49 Abs. 3 ASVG
Unter Berücksichtigung der jeweiligen Voraussetzungen und bis zu den im Einkommenssteuergesetz geregelten Höchstgrenzen!
Aufwandsentschädigung in EUR – [mehr] Reisekostenaufzeichnung
Tagesgelder für Dienstreisen im Inland | 26,40 |
Nächtigungsgelder für Dienstreisen im Inland – pauschal | 15,00 |
PKW und Kombi (pro km), bis max. EUR 12.600,00 pro Kalenderjahr | 0,42 |
Motorfahrräder (pro km) | 0,24 |
Pro mit beförderter Person (pro km) | 0,05 |
Schmutzzulage
Solange die Steuerfreiheit gemäß § 68/1 EStG gegeben ist |
Freiwillige Soziale Zuwendungen in EUR
Für Essensbons, die zur Bezahlung von Lebensmittel (pro Arbeitstag) dienen, besteht Beitragsfreiheit ohne betragsmäßige Begrenzung. |
Für Essensbons, die zur Bezahlung in Gaststätten (pro Arbeitstag) dienen, besteht Beitragsfreiheit ohne betragsmäßige Begrenzung. |
Beitragspflichtige Sachbezugswerte gemäß § 49 Abs. 1 ASVG
Firmen PKW in EUR – [mehr]
Sachbezug 1,50 % bis max. | 720,00 |
Sachbezug 0,75 % bis max. | 360,00 |
Firmenparkplatz in EUR
KFZ-Abstellplatz oder Garagenplatz in einer parkraumbewirtschafteten Zone (monatlich) | 14,53 |
Personalrabatte
Ein Sachbezugswert ist anzusetzen, wenn dem Dienstnehmer / Lehrling aufgrund des Dienstverhältnisses / Lehrverhältnisses Rabatte gewährt werden, die über die handelsüblich gewährten Rabatte hinausgehen. |
Volle freie Station
Sachbezug (monatlich) | 196,20 |
Wohnraum
Der monatliche Sachbezugswert wird aufgrund einer 4-Schritte-Berechnung ermittelt. |
Zinsersparnis in % pro Jahr
Bei Arbeitgeberdarlehen und Überschreitung des Freibetrages von EUR 7.300,00 | 1,50 % |
Zukunftssicherung – [mehr]
Ein Sachbezug ist anzusetzen, wenn der jährliche Freibetrag von EUR 300,00 überschritten wird. |
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Download Zahlen und Grenzen rund um die Sozialversicherung 2014
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