Senkung der Lohnnebenkosten
In Österreich ist es in den letzten Jahren zur Gewohnheit geworden die Lohnnebenkosten anzuheben. Umso erfreulicher ist die Tatsache, dass die Gebietskrankenkasse ihre Beiträge senkt.
Im Konkreten bedeutet dies für Sie als Dienstgeber nachstehende Entlastung:
- ab Juli 2014 wird der Unfallversicherungsbeitrag von 1,4 % auf 1,3 % gesenkt und
- ab Jänner 2015 wird der IESG (Insolvenzentgeltsicherungsgesetz) Zuschlag von 0,55 % auf 0,45 % gesenkt.
Die Senkung der Beiträge wurde nun auch im Bundesgesetzblatt verlautbart. Zum Bundesgesetzblatt geht es hier.
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