Betriebsveranstaltungen und Geschenke (Sachzuwendungen)
Sowohl das EStG (Einkommenssteuergesetz), als auch das ASVG (Allgemeine Sozialversicherungsgesetz) regeln, dass
- die Teilnahme an Betriebsveranstaltungen1) bis maximal EUR 365,00 pro Kalenderjahr und Arbeitnehmer, sowie
- dabei empfangene Sachzuwendungen2) bis maximal EUR 186,00 pro Kalenderjahr und Arbeitnehmer
steuer- und beitragsfrei sind.
Hinweis:
Bedenken Sie bitte, dass alle Betriebsveranstaltungen und Sachzuwendungen des gesamten Kalenderjahres zusammengerechnet werden. Wird der jeweilige Freibetrag überschritten, ist der Mehrbetrag steuer- und beitragspflichtiger Arbeitslohn.
Eine pauschale Versteuerung der geldwerten Vorteile durch den Arbeitgeber ist nicht zulässig. Im Teilnehmerverzeichnis, das durch den Arbeitgeber zu führen ist, sind jene Arbeitnehmer anzugeben, die an der Betriebsveranstaltung teilgenommen haben.
1) Betriebsveranstaltungen sind beispielsweise:
- Betriebsausflüge,
- kulturelle Veranstaltungen,
- Betriebsfeiern, wie die Weihnachtsfeier.
2) Sachzuwendungen sind beispielsweise:
- Autobahnvignette,
- Geschenkmünzen,
- Gutscheine, die nicht in Bargeld abgelöst werden können,
- Weinflaschen
- Aber auch Goldmünzen bzw. Golddukaten, bei denen der Geldwert im Vordergrund steht, können, gemäß Lohnsteuerrichtlinien, als Sachzuwendungen anerkannt werden.
Die Inhalte in diesem Beitrag dienen lediglich als Kurzinformation und ersetzen kein individuelles Beratungsgespräch im Einzelfall. Gerne stehe ich Ihnen für eine Beratung zur Verfügung. Bitte klicken Sie hier. Ich freue mich auf Ihre Nachricht. Alle Informationen in diesem Beitrag wurden sorgfältig und gewissenhaft zusammengestellt. Die Angaben erfolgen ohne Gewähr. Es wird keine Haftung für Schäden aufgrund der Verwendung der hier angebotenen Informationen übernommen. Alle personenbezogenen Formulierungen gelten in gleicher Weise für weibliche und männliche Personen. |
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Weihnachtsfeiern, Geburtstagsessen, Geschenke an Mitarbeiter – wie und in welcher Höhe zu verbuchen war meine Frage.
Der Beitrag hat mir die Antworten gegeben.
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Prometus