Zukunftssicherung für Mitarbeiter bis EUR 300,00 pro Jahr steuerfrei
Der Abschluss und die Bezahlung von Prämien von begünstigten Versicherungen, wie beispielsweise:
- Krankenversicherung oder
- Lebensversicherung oder
- Unfallversicherungen oder
- Pensionsinvestmentfonds
durch den Arbeitgeber für entweder alle oder jedenfalls eine bestimmte Gruppe von Arbeitnehmern bis zu einer jährlichen Prämie von EUR 300,00 je Arbeitnehmer ist steuerfrei.
Hinweis:
Stammen die Zahlungen aus einer Bezugsumwandlung und ist die ASVG-Höchstbeitragsgrundlage noch nicht überschritten, besteht für diese Zahlungen Sozialversicherungspflicht.
Die Inhalte in diesem Beitrag dienen lediglich als Kurzinformation und ersetzen kein individuelles Beratungsgespräch im Einzelfall. Gerne stehe ich Ihnen für eine Beratung zur Verfügung. Bitte klicken Sie hier. Ich freue mich auf Ihre Nachricht. Alle Informationen in diesem Beitrag wurden sorgfältig und gewissenhaft zusammengestellt. Die Angaben erfolgen ohne Gewähr. Es wird keine Haftung für Schäden aufgrund der Verwendung der hier angebotenen Informationen übernommen. Alle personenbezogenen Formulierungen gelten in gleicher Weise für weibliche und männliche Personen. |
Die Inhalte auf dieser Seite dienen lediglich als Kurzinformation und ersetzen kein individuelles Beratungsgespräch im Einzelfall. Gerne stehe ich Ihnen für eine Beratung zur Verfügung. Bitte klicken Sie hier. Ich freue mich auf Ihre Nachricht.Es wird darauf hingewiesen, dass trotz sehr sorgfältiger und gewissenhafter Bearbeitung und Überprüfung auf Richtigkeit inhaltliche und sachliche Fehler nicht vollständig auszuschließen sind. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr. Es wird keine Haftung für Schäden aufgrund der Verwendung der hier angebotenen Informationen übernommen. |