Bestimmungen über die Aushangspflicht
Der Dienstgeber ist dazu verpflichtet, bestimmte Gesetze, sowie Kollektivverträge und Betriebsvereinbarungen (soweit vorhanden), an einer für alle Dienstnehmer zugänglichen Stelle auszuhängen.
Dazu zählen:
- Arbeitsruhegesetz,
- Arbeitszeitgesetz,
- Betriebsvereinbarung,
- Kollektivvertrag.
Desweiteren hat der Dienstgeber sofern er Dienstnehmer beschäftigt, die nachstehenden Gesetzen unterliegen, auch diese auszuhängen:
- Behinderteneinstellungsgesetz,
- Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetz,
- Mutterschutzgesetz.
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