Arbeitslosenversicherungsbeitrag bei niedrigem Einkommen 2015
Der Arbeitslosenversicherungsbeitrag beträgt in der Regel gesamt 6 %, davon tragen der Dienstgeber und der Dienstnehmer je 3 %. Niedrigverdiener – die gemäß Arbeitslosenversicherungsgesetz pflichtversichert sind – leisten, gestaffelt nach der Höhe der Einkünfte keinen oder einen niederen Beitrag … Weiterlesen →