Steht die Weiterbildung im betrieblichen Interesse und übernimmt der Arbeitgeber die Fortbildungskosten seiner ArbeitnehmerInnen, stellen die Aufwendungen Betriebsausgaben dar.

Nicht nur die durch den Arbeitgeber übernommenen Kurskosten, sondern auch die übernommen Kosten für Fachbücher, Unterbringen, Verpflegung, sowie Reisekosten zählen zu den Kosten der Weiterbildung.

 

Auskünfte:

Steuerliche Fragen sind durch sehr viele Einzel- und Sonderregelungen geprägt. Bitte wenden Sie sich daher an Ihr zuständiges Finanzamt. Weitere und detailierte steuerliche Informationen finden Sie auch auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen.

 

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