Wichtige Fälligkeits-Termine
Am Anfang eines jeden Kalenderjahres gilt es rund um die Personalverrechnung einige wichtige Fälligkeitstermine zu beachten:
Fälligkeit | Abgabe / Beiträge / Erklärungen |
15. Jänner | Sozialversicherung-Dienstgeberbeiträge des Vorjahres für geringfügig Beschäftigte |
31. Jänner | Jahreslohnzettel / Beitragsgrundlagennachweis (L16 und E18): Erfolgt die Meldung, mangels technischer Möglichkeit, in Papierform. |
15. Februar | Nachverrechnung und Abfuhr der Lohnsteuer des Vorjahres (zwecks steuerlicher Zurechnung) |
28. Februar | ELDA-Meldung Jahreslohnzettel / Beitragsgrundlagennachweis (L16 und E18), wenn nicht bereits am 31.01. in Papierform gemeldet. Achtung! Bei unterjähriger Beendigung des Dienstverhältnisses muss die Meldung bereits früher erfolgen.Schwerarbeitermeldung |
31. März | Kommunalsteuer-Erklärung Dienstgeberabgaben-Erklärung (Wiener-U-Bahn-Steuer) |
Die Fälligkeitstermine der einzelnen Körperschaftsstellen für Ihre Abgaben und Beiträge, die sich aus der laufenden monatlichen Abrechnung ergeben, finden Sie [hier].
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