Behinderte Dienstnehmer 2014 – Einstellungspflicht
Ausgleichstaxe Nach dem Behinderteneinstellungsgesetz ist jedes Unternehmen, das 25 oder mehr DienstnehmerInnen beschäftigt hat, dazu verpflichtet, auf jeweils 25 Beschäftigte einen begünstigten Behinderten einzustellen. Wird dieser Beschäftigungspflicht nicht nachgekommen, so wird dem Dienstgeber vom Sozialministeriumsservice alljährlich für das jeweils abgelaufene … Weiterlesen →