Kommt es zu Lohnpfändungen von Mitarbeitern ergeben sich dadurch für den Dienstgeber als Drittschuldner umfassende und strenge Pflichten, sowie Risiken.

Der Dienstgeber hat eine Drittschuldnererklärung abzugeben und das Existenzminium, sowie den pfändbaren Betrag korrekt abzurechnen und abzuführen.

 

Ihr Plus:

  • Anhand praktischer Beispiele behandelt dieses Training für PersonalverrechnerInnen die Berechnung des Existenzminimums und Abrechnung von Pfändungen. Darüberhinaus sind weitere Themenschwerpunkte die Berücksichtigung von unterhaltsberechtigten Personen, Sonderfälle wie beispielsweise die gesetzliche Abfertigung, unpfändbare Entgeltbestandteile, Sachbezüge, Vorschüsse, sowie die Vorgehensweise bei mehreren Pfändungen.
  • Ein detailliertes Arbeits- und Nachschlageskriptum hilft Ihnen in Ihrem Berufsalltag Ihre praktischen Fälle souverän zu lösen!
  • Das Arbeiten in einer Kleingruppe gewährleistet bestmögliche Lernfortschritte und gibt Ihnen die Möglichkeit für Ihre individuellen Fachfragen!

 

Arbeitsschwerpunkte:

  • Drittschuldnererklärung
  • Ermittlung des pfändbaren und unpfändbaren Betrags
  • Rangordnung: Vorgehensweise bei mehreren Pfändungen
  • Unterhaltsberechtigte Personen
  • Pfändungsberechnung in Sonderfällen
  • Besonderheiten bei Unterhaltspfändungen
  • Verpfändungen von Bezügen
  • Kostenersatz

 

Dauer:
8 Trainingseinheiten

Zielgruppe:    
PersonalverrechnerInnen, die sich in der Praxis bei der Abrechnung von Pfändungen nicht sattelfest fühlen

Teilnehmer:
max. 10 TeilnehmerInnen

Preis:
EUR 192,00 zzgl. 20% Ust. für TeilnehmerInnen aus Unternehmen bzw. inkl. 20% Ust. für private Selbstzahler

Ort:
Wien

Termine:
Die Termine sind in Planung und werden ehestmöglich bekanntgegeben.

 

In der Teilnahmegebühr inkludiert sind Arbeitsunterlagen, sowie Pausensnacks (ohne Mittagessen).

Taschenrechner bitte mitnehmen!

Fortbildung im Sinne des BibuG gem. § 68 Abs. 3

 

MEHR INFO?   FÖRDER- UND STEUER-TIPPS

 

 

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