Behinderte Dienstnehmer 2014 – Einstellungspflicht
Ausgleichstaxe
Nach dem Behinderteneinstellungsgesetz ist jedes Unternehmen, das 25 oder mehr DienstnehmerInnen beschäftigt hat, dazu verpflichtet, auf jeweils 25 Beschäftigte einen begünstigten Behinderten einzustellen.
Wird dieser Beschäftigungspflicht nicht nachgekommen, so wird dem Dienstgeber vom Sozialministeriumsservice alljährlich für das jeweils abgelaufene Kalenderjahr eine Ausgleichstaxe pro Person, die zu beschäftigen gewesen wäre, vorgeschrieben.
Monatliche Ausgleichstaxe im Jahr 2014 pro begünstigtem Behinderten, der zu beschäftigen wäre und Monat in EUR
bis 99 Mitarbeiter | 244,00 |
100 bis 399 Mitarbeiter | 342,00 |
400 und mehr Mitarbeiter | 364,00 |
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