Betriebsveranstaltungen und Geschenke (Sachzuwendungen)
Sowohl das EStG (Einkommenssteuergesetz), als auch das ASVG (Allgemeine Sozialversicherungsgesetz) regeln, dass die Teilnahme an Betriebsveranstaltungen1) bis maximal EUR 365,00 pro Kalenderjahr und Arbeitnehmer, sowie dabei empfangene Sachzuwendungen2) bis maximal EUR 186,00 pro Kalenderjahr und Arbeitnehmer steuer- und beitragsfrei … Weiterlesen →