Absetzbarkeit von Aus- und Weiterbildung

Als ArbeitnehmerIn können Sie Weiterbildungs- bzw. Umschulungskosten, die Sie selbst finanzieren, Fachliteratur und auch etwaige Reisekosten, als „Werbungskosten“ im Zuge der Arbeitnehmer-Veranlagung geltend machen. Dies führt zu einer Lohnsteuerersparnis und damit zu einer Lohnsteuerrückerstattung.

 

Absetzbare Bildungsmaßnahmen:

  • Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen, die im Zusammenhang mit Ihrer ausgeübten Tätigkeit stehen,
  • Unter bestimmten Voraussetzungen werden Umschulungsmaßnahmen, die auf die tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abzielen.

 

Weitere und detailierte steuerliche Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen.

 

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