Jobticket
Das Jobticket kann seit 01.01.2013 auch Arbeitnehmern ohne Anspruch auf Pendlerpauschale vom Arbeitgeber steuerfrei zur Verfügung gestellt werden.
Voraussetzungen:
- Keine Gehaltsumwandlung
- Kein Pendlerpauschale
- Die Rechnung muss auf den Dienstgeber lauten und hat den Namen des Dienstnehmers zu beinhalten.
- Der Dienstgeber bezahlt die Kosten direkt an das Verkehrsunternehmen
Hinweis:
Ein Fahrtkostenersatz des Arbeitgebers ist weiterhin steuerpflichtig zu behandeln.
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