Gastronomie: Abbruch der Kollektivvertragsverhandlungen
Nach mehreren erfolglosen Verhandlungsrunden wurden nun die Kollektivvertragsverhandlungen für Arbeiter und Angestellte in der Hotel- und Gastronomiebranche abgebrochen.
Die derzeit gültigen Lohn- und Gehaltstabellen sind mit 30. April 2014 befristet.
Welche Auswirkung hat dies nun für Sie als Dienstgeber?
Dienstverhältnisse vor dem 30. April 2014
Für jene Dienstverhältnisse gelten die Lohn- und Gehaltstabellen, bis zum Abschluss neuer Mindestlöhne bzw. –gehälter, unverändert weiter.
Dienstverhältnisse ab dem 01. Mai 2014
Für Dienstverhältnisse, die nach dem 30. April 2014 begründet werden empfehlen die gastgewerblichen Fachverbände, bis zum Abschluss neuer Mindestlöhne bzw. –gehälter, die bisher gültigen Lohn- und Gehaltstabellen anzuwenden.
Die Inhalte in diesem Beitrag dienen lediglich als Kurzinformation und ersetzen kein individuelles Beratungsgespräch im Einzelfall. Gerne stehe ich Ihnen für eine Beratung zur Verfügung. Bitte klicken Sie hier. Ich freue mich auf Ihre Nachricht.Alle Informationen in diesem Beitrag wurden sorgfältig und gewissenhaft zusammengestellt. Die Angaben erfolgen ohne Gewähr. Es wird keine Haftung für Schäden aufgrund der Verwendung der hier angebotenen Informationen übernommen.Alle personenbezogenen Formulierungen gelten in gleicher Weise für weibliche und männliche Personen. |
Die Inhalte auf dieser Seite dienen lediglich als Kurzinformation und ersetzen kein individuelles Beratungsgespräch im Einzelfall. Gerne stehe ich Ihnen für eine Beratung zur Verfügung. Bitte klicken Sie hier. Ich freue mich auf Ihre Nachricht.Es wird darauf hingewiesen, dass trotz sehr sorgfältiger und gewissenhafter Bearbeitung und Überprüfung auf Richtigkeit inhaltliche und sachliche Fehler nicht vollständig auszuschließen sind. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr. Es wird keine Haftung für Schäden aufgrund der Verwendung der hier angebotenen Informationen übernommen. |